Versagen der Rechtstaatlichkeit oder Versagen der Menschen?

Ausgerechnet in dem Land, welches für seine Direkte Demokratie gelobt wird – vom Rechts-Links-Konservativ-Liberalen Roger Köppel selbst dann, wenn eine demokratische Abstimmung das fehlende Bewusstsein der Bevölkerung gegenüber Sinn und Zweck der Menschenrechte klar zum Ausdruck bringt und die eigenen Interessen schwerer wiegen als Menschenrechte(1) – werden diese Tage, wie fast immer fast unbemerkt, Grundsatzdiskussionen geführt, warum man in der Schweiz offensichtlich Hass predigen und zur  Gewalt gegen Menschengruppen aufrufen darf ohne in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen zu werden…

Ist dies Ausdruck jener grenzenlosen Freiheit, für die die Schweiz so gelobt wird oder aber schlichte Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit, aus der eine tief verwurzelte Spaltung und Unsicherheit in der Bevölkerung hervorgeht? 

Und überhaupt: Wie lange wird eine Bevölkerung es hinnehmen, dass es trotz aller Vorkehrungen augenscheinlich keine Sicherheit und erst kein Recht auf Unbeschwertheit gibt?

Oh Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu zerstören. Zerstöre die Juden, die Christen, die Hindus und die Russen und die Schiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu zerstören und dem Islam seine Pracht zurückzugeben. Imam Abu Ramadan(2)

Rechtsstaat und fehlende Rechtssicherheit

Bis heute im September 2017 war es dem schweizer Rechtsstaat unmöglich besagten libyschen Imam, Abu Ramadan, Ende 1998 als asylsuchender Flüchtling in der Schweiz aufgenommen, für seine Worte in irgendeiner Weise zur Rechenschaft zu ziehen. Unbehelligt hinter scheinbar verschlossenen Türen konnte Abu Ramadan in der westschweizer Stadt Biel während einer Predigt jene Worte formulieren und aussprechen, die insbesondere für junge oder bereits radikalisierte Menschen einen perfekter Nährboden für Hass und Gewalttaten darstellen. Der Imam vermeidet in seiner Predigt wohlbewusst und geflissentlich selbst zur Gewalt aufzurufen. Inzwischen ist dem Imam der Asylstatus entzogen worden. Nach wie vor befindet er sich in der Schweiz.

Die langsamen und undurchschaubaren Mühlen der Politik

Eine von 100 schweizer Parlamentariern abgelehnte Motion aus dem Jahre 2011 hätte insofern für Rechtssicherheit und -klarheit sorgen können da dadurch der Weg für eine Ausweisung radikaler Imame aus der Schweiz geebnet hätte werden können. Ida Glanzmann, schweizer Christdemokratin und eine jener Parlamentarier, die die SVP-Motion im Jahre 2011 ablehnte, bestreitet vehement, gezögert zu haben oder dass nichts getan worden wäre. Sie verweist auf ein Projekt des schweizer Bundesrates, durch welches eine notwendige Verfassungsänderung in die Wege geleitet werden sollte. Ganze 6 Jahre nach der SVP-Motion. Nach Sylvia Schenker, Sozialdemokratin, die die Motion ebenfalls ablehnte habe der Bundesrat seinerzeits erklärt, […es gebe heute schon Möglichkeiten, Hassprediger auszuweisen…]. Den Bieler Behörden als auch dem schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) war offenbar bekannt, dass Imam Abu Ramadan in seinen Predigten den Hass gegen Andersgläubige schürt und [indirekt!] Gewalt und Hass propagiert. 

Gegen Hass helfen nicht Worte, sondern der Rechtsstaat, harte Strafen und mutige Frauen.
Politphilosophin Regula Stämpfli (3)

Aus Gründen der Zuständigkeit und mangelhafter Rechtssicherheit wurde bislang nichts unternommen. Stattdessen finanzierte die Schweiz  den Imam mehrere Jahrzehnte und ließ sich augenscheinlich selbst, höchst obszön und geradezu bizarr zur Brutstätte für Gewalt und Terror instrumentalisieren.

Das bloße Inbetrachtziehen oder das Abwägung gegen Terror selbst besser geschützt zu sein, wenn man sich als Brutstätte instrumentalisieren lässt bedeutet im Kern weder über Souveränität noch fundamental unerschütterliche Werte zu verfügen. Die Aufbereitung des Attentats von Barcelona, bei dem am 17. August 2017 16 Menschen ihr Leben verloren, erbrachte unter Anderem die Erkenntnis, dass dem Attentat ein schwerwiegender juristischer, rechtsstaatlicher Fehler vorausgegangen war: Die für März 2015 geplante Abschiebung des Imams Abdelbaki Es Satty, vermeintlicher Drahtzieher des Barcelona-Attentats, nach Marokko wurde von einem spanischen Richter gekippt, da der Richter diesen als ungefährlich einstufte.

Die Meinung von Experten

Scott Atran, ein US-amerikanischer Anthropologe mit weitreichender Feldforschungserfahrung auf dem Gebiet des Extremismusphänomens, im Speziellen des indoktrinierten Islamismus, weist im Zuge einer Stellungsnahme zu einer Anhörung vor dem US-amerikanischen Senatsunterausschuss für Mögliche Bedrohungen und deren Abwehr darauf hin, dass junge anerzogene Extremisten im Grunde über eine Tunneldenk- und -sichtweise verfügen und grundsätzliche Begriffe nicht verstehen würden. Atran beklagt, dass viel zu wenig Geld in das Verstehen von Radikalismus und den Wegen zum gewaltbereiten Extremismus aufgewendet wird, was jedoch auf langfristige Sicht notwendig wäre, um die Bildung weiterer Generationen an gewaltbereiten Extremisten verhindern zu können. Atran betont, dass die heutige Bedrohung von einer Al-Qaida-inspirierten politischen und sozialen Bewegung ausgeht, die Religion dahingehend missbraucht um die besondere Form eines puristischen, sunnitischen Islams zu rechtfertigen, für den insbesondere wirtschaftlich, gesellschaftlich oder politisch außenstehende, jugendliche Muslime sehr empfänglich sind(4).

Laut Marc Sageman, forensischer Psychiater und Experte für Terrorismusbekämpfung, stellen populäre Imame wie der 2011 bei einem Drohnenangriff getötete Anwar al-Awlaki nicht dadurch eine Gefahr dar, weil sie Gehirnwäsche betreiben oder Andere gar zu gezielten Aktionen aufrufen würden. Vielmehr stellen sie mit den Botschaften, die sie verbreiten sowie ihrer bloßen Präsenz Bezugsperson und Anlaufstelle für jene dar, die bereits einen radikalen Weg eingeschlagen haben.

Mit Blick auf Europa forderte die Politologin und Terrorforscherin Christina Schori Liang bereits im Jahr 2015, dass eine Diskussion darüber, wie Terroristen sich bewaffneten, weniger zielführend wäre. Vielmehr müsste es entsprechend den Forschungen von Scott Atrans darum gehen, die Pfade zu finden, wie ein Mensch derart radikal wird und dass es dementsprechend eine lange Zeit gäbe, in der die Nachrichtendienste eingreifen könnten. 2016 erklärte Schori Liang im Vorlauf der 25. Street Parade in Zürich in einem Interview, dass sie ein Attentat mit terroristischem Hintergrund in Zürich während einer Großveranstaltung für unwahrscheinlich hält. Zurückzuführen sei dies auf eine gute Beziehung, die die Schweiz zu Muslimen unterhält, zweitens dem Fehlen von klassischen Banlieues, die von der IS als Rekrutierungsstätten gebraucht werden könnten, drittens würde die Schweiz insgesamt eine gute Integrationspolitik betreiben.

Politischer Alltag

In diese, sich durch Angst, Unsicherheit und Misstrauen auszeichnende Situation platzt im deutschen Bayern der ehemalige deutsche Verteidigungsminister und wohl weltweit bekanntester Dissertations-schummler Karl-Theodor zu Guttenberg und krakelt, dass die Deutschen ihre (Leit-)Kultur nicht weichkochen dürfen.

Wir dürfen nicht weichkochen, was unsere gewachsene Kultur ist. Bei Integration ist es an jenen, die in unser Land kommen, unsere Kultur und unsere Werte, unser Recht zu akzeptieren. Das sollte sich von selbst verstehen. Karl zu Guttenberg

Unsere Kultur, die des Westens, basiert auf Erkenntnis, Verstehen und Verständnis, welches insbesondere durch Wissenschaft erbracht werden muss. Der wissenschaftliche Betrieb ist maßgeblich für unsere Kultur. Zu Guttenberg war – sei es aus dem einen oder anderen Grund – durch die nachträgliche Aberkennung der Doktorwürde die Fähigkeit aberkannt worden, dieses simple und normative Wertesystem befolgen und ihr die Anerkennung zollen zu können, die es verdient.

Wie glaubwürdig ist es, wenn jemand, der das wissenschaftliche [deutsche] Wertesystem auf das Verwerflichste missbrauchte und auch nach Aberkennung der Doktorwürde noch behauptete, er hätte nicht mit Absicht sondern aus einer großer Fahrlässigkeit heraus betrogen, so dass das, was eigentlich Betrug ist lediglich als Doofheit bezeichnet werden darf, knapp 6 Jahre später die Rückbesinnung auf Werte und Kultur einfordert? Wie glaubwürdig sind die, die ihn als Zugpferd vor ihre politische Kutsche spannen?

Und wie gefährlich sind die, die ihm unisono zujubeln und schreien: »Ja! Wir lieben und wollen Dich!«


(1) Zwar wurden bis zum heutigen Tag alle Beschwerden des 2009 durch eine Volksabstimmung beschlossenen Minarettverbots vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgewiesen. Das EGMR stellt jedoch klar, dass ihre Urteile nicht als Absegnung des schweizer Minarettverbots fehlinterpretiert werden dürften. Die Beschwerdeführer waren insofern nicht klageberechtigt, da ihnen durch das Minarettverbot selbst kein Schaden entstand. 
(https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/gruppen/religioese/minarettverbot)

(2) https://www.srf.ch/news/schweiz/abu-ramadan-hassprediger-lebt-auf-staatskosten
(3) https://www.blickamabend.ch/kolumnen/fadegrad/
(4) https://www.edge.org/conversation/pathways-to-and-from-violent-extremism-the-case-for-science-based-field-research

empfohlene Literatur:
Talking to the Enemy: Violent Extremism, Sacred Values, and What it Means to be Human, Scott Atran

1 Comment

  1. Slahi: Der Prasident eines Landes muss die Verfassung schutzen. Was wurde geschehen, wenn ein Kandidat fur das Amt des Bundeskanzlers sagt, dass er oder sie als Erstes das Grundgesetz brechen wolle? Die Anwendung von Folter sowie widerrechtliche Inhaftierungen sind in den Vereinigten Staaten ganz klar verboten. Der US-Prasident muss sich daran halten. All diese Ankundigungen sind absolut undemokratisch und rechtswidrig. Ob Trump all dies tatsachlich in die Tat umsetzen wird, wird sich noch zeigen. Es ist ja mittlerweile allgemein bekannt, dass er sehr paradox agiert und Gegensatzliches von sich gibt. Man kann nur hoffen, dass das amerikanische Volk Trump bandigt und nicht zulasst, dass sich die Holle von Guantanamo wieder mit unschuldigen Menschen fullt.

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